Mein kurioses Österreich

BundesReal Verfassung

BundesReal Verfassung

Ideal und Wirklichkeit
Verena Mayer hat in der SZ eine wunderbare Kolumne zum Thema Österreich und seiner traditionellen „Schaumamal“-Mentalität geschrieben. Als gestern im ORF die Rede von der hiesigen Realverfassung war, stockte ich: Was ist das schon wieder? Offenbar etwas anderes als bloß „die Verfassung“.

 

 

Die Schönheit der Verfassung

Als es in Österreich wieder einmal zu einer veritablen Regierungskrise unter Kanzler Kurz – bereits zweifacher Altkanzler mit nicht mal 40! – kam, lobte der Bundespräsident die Eleganz und Schönheit der österreichischen Verfassung. Das erfüllt unsereins mit großem Stolz und so vergessen wir womöglich gleich, ob das der Wirklichkeit entspricht.

Unsere Verfassung wurde 2020 hundert Jahre alt und im Laufe der Zeit wurde sie etwa hundert Mal geändert und zusätzlich um etwa 1.400 Verfassungsbestimmungen ergänzt, die auf andere Gesetze verteilt sind. Ein Überblick fällt daher schwer. Den hat der Verfassungsgerichtshof, der darüber wacht, dass neue Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen. Das tun sie allerdings recht häufig, 114 Gesetze der Regierung Schüssel wurden aufgehoben und 92 der Regierung Faymann.

Die Sache mit der Verfassung ist also kompliziert, aber was hat es erst mit der Realverfassung auf sich?

 

Schaumamal

Die Realverfassung scheint so österreichisch zu sein wie die Formulierung „schaumamal“, zumindest habe ich den Begriff im Internet nur in Bezug auf meine Heimat gefunden.

Beginnen wir mit dem ersten Satz der wirklichen Verfassung:
‚Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘

Und weil es etwas kompliziert wäre, alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes etwa zum Thema ‚Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über die
Finanzierung der Regionalbahn Tiroler Zentralraum, Abschnitt Rum‘ zu befragen, gibt es das Parlament. Seine Mitglieder, die Abgeordneten zum Nationalrat, werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt und beschließen nach intensiver und sachlicher Diskussion Gesetze.

Tatsächlich?

Naja, laut Verfassung schon, laut Realverfassung sicher nicht. Weil der durchschnittliche Österreicher (und –in) seit der Monarchie so sehr an autoritäre Strukturen gewöhnt ist, dass ihm demokratische Prozesse fremd sind, hat er meistens keine Ahnung, wer für Gesetze zuständig ist, die meisten der hier Lebenden glauben, die Regierung mache sie.

So wie es ihnen ganz normal erscheint, wenn ein Bundeskanzler mit Innenminister, Landwirtschaftsministerin und Gesundheitsminister auftritt und die nächsten Maßnahmen zum Thema Corona erklärt. Zuständig dafür ist einzig der Gesundheitsminister und daher tritt in Deutschland etwa immer Jens Spahn auf, wenn es um Corona geht.

Hierzulande spricht der Kanzler, als wäre er König und Kaiser und Wissenschaftler zugleich. Peinlich wird das allerdings, wenn er die Corona-Pandemie für beendet erklärt und der Gesundheitsminister danach die Scherben aufräumen muss.

Laut Verfassung müssten die vom Volk gewählten Abgeordnete intensiv und öffentlich über Gesetze diskutieren, bevor sie beschlossen werden. Alle Abgeordneten sind nämlich frei in ihren Entscheidungen. Theoretisch.

‚Wer mit der Vorstellung ins Parlament kommt, er kann sofort mitgestalten, wird von der Praxis schnell eines anderen belehrt. Da geht es zuerst einmal um das Erlernen von Disziplin und Unterordnung, und zwar in jedem Klub.‘

Reinhold Mitterlehner, ehemaliger und von Kurz abgeschossener Vizekanzler der ÖVP, erklärt in aller Kürze das Abstimmungsverhalten im österreichischen Parlament. Man könnte auch sagen: Abgeordnete müssen brave Abstimmungsroboter im Namen ihrer Partei werden, um ins Parlament zu kommen.

Ein ähnliches Demokratieverständnis gibt es auf vielen Gebieten. Wer auf Missstände im Land hinweist, wird bestenfalls ignoriert, schlimmstenfalls aus der ‚Volksgemeinschaft‘ ausgeschlossen. Die meisten von ihnen resignieren, denn die Verfassung ist zwar schön und bewunderungswert, aber die Realverfassung steht über ihr.

Aber König und Kaiser Kanzler ist nicht der oberste Chef des kuriosen Unternehmens Österreich, es gibt eine Macht, die über ihm steht. Nein, nicht der liebe Gott, sondern die neun Landesfürsten, in der Verfassung Landeshauptleute genannt.

Sie bestimmen über Wohl und Wehe des Staates, in letzter Zeit vor allem über das Wehe in Form der ÖVP-geführten Länder. Das Personal dieser Partei hat – nicht erst seit dem Kurzzeit-Kanzler Kurz – einen Qualitätsverlust erlitten, der seinesgleichen sucht. Der Altkanzler erklärte im Frühling die Pandemie für beendet, ein Salzburger Chef befand, dass die Virologen realitätsfern sind, die Tourismusministerin sagt zum Gesundheitsminister, Corona ginge ihn nichts an und Tirol sagt gar nichts, weil hier immer alles richtig gemacht wird.

Bloß Wien macht es seit dem Sommer besser, ohne die Bundesregierung lang zu fragen.

Das sei aber bloßes Glück, wie die Konkurrenz von der ÖVP befand. Die in der Stadt denken einfach zu viel.

Schönen Advent 2021
Ihr/euer
Erich Ledersberger

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