Der banale Alltag hat viel zu bieten, etwa wenn man mit dem eigenen Fahrzeuge unterwegs ist. Dabei habe ich etwas Interessantes entdeckt: den Fußgänger als Autobus.
Oder als Panzer? Da bin ich mir noch nicht sicher.
Und das kam so.
Ich näherte mich einem Zebrastreifen mit größter Vorsicht. Plötzlich stürzte ein Mensch unversehens auf die Straße, ohne nach links oder rechts zu schauen. Er blickte starr nach vorne, um auf diese Weise etwaige Gefahren in Luft aufzulösen.
Eine offensichtlich magische Tätigkeit. Schließlich gab es objektiv genügend Gefahren um ihn herum. Das kümmerte ihn jedoch nicht.
Einem Erleuchteten gleich betrat er in zivilisierter Trance den heiligen Pfad, den Jakobsweg gläubiger Christen, das ökologische Leo der Atheisten: den Zebrastreifen.
Irgendwie, hatte ich den Eindruck, hat dieser Mensch die Straßenverkehrsordnung nicht verstanden. Seither bin ich noch vorsichtiger geworden und treffe immer öfter auf diese Spezies. Einige von ihr legen den Vorgang besonders listig an, indem sie gemütlich am Gehsteig wandeln und plötzlich — hast du’s nicht gesehen — einen Ausfallsschritt machen und die Straße überqueren.
Dabei blicken sie keineswegs auf die Seite, sondern eilen wie auf Schienen über die Straße.
Der Fußgänger als Eisenbahn! Ein faszinierendes Schauspiel.
Vor einigen Tagen wurde ich Zeuge einer weiteren Steigerung: Ein Radfahrer, so um die 70 Jahre alt, überquerte schnurstracks und mit großem Tempo neben einem Zebrastreifen die Straße. Ein verdutzter Autofahrer konnte gerade noch bremsen, worauf der Radfahrer ihm den Vogel zeigte.
Ja, die Sitten werden immer rauer, ob das ein Fortschritt ist?
Das Gesetz bin ich!
Zu Hause angekommen, suchte ich nach gesetzlichen Vorschriften und stieß auf folgende, einleuchtende Formulierung:
„Auch wenn Radfahrerinnen/Radfahrer auf Radfahrerüberfahrten (wie auf allen Radfahranlagen) Vorrang haben, dürfen sie sich diesen nicht beliebig schnell nähern: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten (das sind solche, die weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt werden) eine Geschwindigkeit von höchstens 10 kmh vor. Dies entspricht ungefähr dem doppelten Schritttempo.
Darüber hinaus darf man eine Überfahrt mit dem Rad nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenkerin/Lenker überraschend befahren.“
Noch ein Glück, dass der Autofahrer den Text nicht kannte und bremste.
Aber es kommt noch schlimmer!
Für Fußgänger
„Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg „šin angemessener Eile‘ zu überqueren und so, dass der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Wer zuwider handelt, kann mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden.“
Klingt irgendwie einleuchtend, das Gesetz. Es appelliert an den gesunden Menschenverstand. Aber wie war das mit dem?
„Der gesunde Menschenverstand ist eigentlich nur eine Anhäufung von Vorurteilen, die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat.“ Albert Einstein.
Und als Steigerung ins Reale Oscar Wilde:
„Der Mensch: ein vernunftbegabtes Wesen, das immer dann die Ruhe verliert, wenn von ihm verlangt wird, dass es nach Vernunftgesetzen handeln soll.“
In diesem Sinn: Nutzt die Adventszeit, um vernünftig zu sein.
Kauft Sinnvolles — also wenig.
Genießt das Leben — also raucht und trinkt nicht zu viel.
Schenkt Freude — also Materielles denen, die es brauchen und Zeit euren Liebsten.